■ Bei fehlender Hilfe durch eigene Justiz: Frauen können bei Diskriminierung vor UN klagen
New York (AP) – Frauen sollen nächstes Jahr erstmals vor den Vereinten Nationen gegen Diskriminierung Beschwerde einlegen können. Diesen Plan gab die Leiterin der Kommission zur Stellung der Frauen, Patricia Flor, in New York bekannt. Damit sollen Anschuldigungen gegen Länder, die die UN-Konvention unterzeichnet haben, nachgegangen werden, wenn die Frauen von der Justiz im eigenen Land keine Hilfe erhalten. Die UN-Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen wurde 1979 angenommen und von 163 Ländern unterzeichnet.
Bislang gab es nicht die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Konvention tatsächlich bei den Vereinten Nationen Beschwerde einzulegen. Nun sind einzelnen Frauen oder Gruppen Klagen bei der UNO möglich. Ein Komitee soll die Anschuldigungen untersuchen. Die Empfehlungen des Komitees sind für Länder, die die UN-Konvention unterschrieben haben, bindend.
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