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■ TelegrammFrauen-Wachdienst: Verfassungsänderung?

Bonn (dpa) – Wenn Frauen künftig bei der Bundeswehr Wachdienst mit der Waffe leisten sollen, muß nach Ansicht von Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth dafür die Verfassung geändert werden. Im Ernstfall werde dabei die verfassungsrechtlich abgedeckte Grenze der Selbstverteidigung bereits überschritten.

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