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Frau verliert Schmerzensgeld-Prozess nach UnfallWer High Heels trägt, ist selbst schuld

Dieser Schuh hat einen an der Hacke: Stöckel Foto: reuters

HAMM/MARL | TrägerInnen von Stöckelschuhen sind selbst schuld, wenn sie mit ihren Absätzen an Fußmatten oder erwartbaren Hindernissen hängen bleiben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Klägerin aus Marl entschieden. Beim Besuch des dortigen Stadttheaters hatte sie sich den Fuß gebrochen und klagte gegen die Stadt. Sie war mit schmalen 4,5-Zentimeter-Absätzen in den Löchern einer Fußmatte hängen geblieben. High-Heels-TrägerInnen seien zu angepasstem Verhalten verpflichtet, urteilte die Justiz. (dpa)

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