piwik no script img

Frau lebt mit Frau -Ex-Mann zahlt weiter

Eine geschiedene Ehefrau, die mit einer anderen Frau eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft eingeht, verliert dadurch nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den früheren Ehemann. So entschied das Oberlandesgerichts Celle. Begründung: Eine solche Gemeinschaft könne nicht an die Stelle einer Ehe treten.

Die Klägerin hatte nach der Scheidung von ihrem Ehemann eine Freundin in ihrer Wohnung aufgenommen und nahm ihren geschiedenen Ehemann auf „ergänzenden nachehelichen Unterhalt“ in Anspruch. Die Klägerin bestritt, lesbische Beziehungen zu ihrer Freundin zu unterhalten. Der Familiensenat des OLG hielt eine Beweisaufnahme über Art und Umfang der zwischen den beiden Frauen bestehenden Beziehungen grundsätzlich für entbehrlich. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen