■ Frankreich: Leihmütter-Verbot
Paris (dpa) – Die französische Nationalversammlung hat gestern drei „Gesetze zur Bioethik“ in erster Lesung gebilligt. Ein Gesetz sieht das Verbot von Leihmüttern und jeder genetischen Bewertung von Menschen vor. Ein weiteres Gesetz dient dem Datenschutz im Gesundheitswesen. Es schreibt die Schaffung eines Nationalen Rates für die Behandlung medizinischer Daten vor. Das dritte Gesetz sieht vor, daß „überzählige Embryonen“ aus Laborzeugungen höchstens fünf Jahre konserviert werden dürfen, sofern die Eltern „ihr Elternprojekt“ nicht fortsetzen wollen.
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