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■ FrankreichGen-Gesetz

Paris (AFP) – Die französische Nationalversammlung hat gestern ein Gesetz verabschiedet, mit dem die „Unantastbarkeit des menschlichen Körpers“ gewährleistet werden soll. Danach sind genetische Veränderungen der Erbmasse zu Auslesezwecken strikt verboten. Erlaubt ist die Forschung zur Vorbeugung und Behandlung von Erbkrankheiten. Jetzt muß die zweite Abgeordnetenkammer, der Senat, dem Gesetz noch zustimmen.

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