: Flugspenden rechtswidrig
DÜSSELDORF dpa ■ Die Westdeutsche Landesbank (WestLB) war rechtlich nicht befugt, Flüge nordrhein-westfälischer Minister zu bezahlen. Diese Ansicht vertrat der Jurist Werner Hoppe vor dem Untersuchungsausschuss zur Flugaffäre. Auch sein Kollege Wolfgang Löwer hält die Politikerflüge für rechtswidrig. Dabei sei es nicht wichtig, ob die Minister im Regierungsauftrag oder aus parteipolitischen Gründen geflogen seien. Die Landesregierung hätte die Kosten erstatten müssen. Sie habe mit der kostenlosen Nutzung der Bank-Flugbereitschaft gegen Verfassungs- und Haushaltsrecht verstoßen.
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