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■ ASYL IN BAYERNFlüchtlinge müssen zahlen

München (dpa) — Asylbewerber in Bayern müssen auch künftig für die Benutzung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte monatlich 270 Mark bezahlen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat am Mittwoch die Anträge von drei ausländischen Flüchtlingen abgewiesen, die Verordnung über Benutzungsgebühren für die Unterkünfte für nichtig zu erklären (Az.: 4 N 91.3749, 4 N 92.80 und 4 N 92.324).

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