■ Fliegerbombe explodiert: Kriminelle Unterlassung
Das Problem ist seit langem bekannt: 15 bis 20 Blindgänger sowie bis zu 150 Tonnen sonstiger Sprengstoff müssen in Berlin jährlich entschärft werden. Nahezu 20 Prozent aller im Zweiten Weltkrieg über Berlin abgeworfenen Bomben blieben liegen, ohne zu explodieren – und wo sie nicht gefunden sind, liegen sie noch heute. Das klingt zynisch – vor allem, wenn man erfährt, daß die Bauverwaltung ihr Kartenmaterial über Bombenabwürfe und Bombentrichter kostenlos bereithält und die Beseitigung oder Entschärfung eines Blindgängers schlappe 2.000 Mark kostet. Politisch fahrlässig ist es deshalb, wenn der Senat bei öffentlichen Bauten zwar sich selbst in Sachen Bombenprüfung in die Pflicht nimmt, die privaten Bauherren aber frei walten läßt, obwohl noch nicht einmal finanzielle Interessen der Investoren bei einer Verpflichtung zur Bombensuche tangiert würden. Ebenso und aus denselben Gründen fahrlässig ist auch das Verhalten eines Investors, der sich nicht über alle Möglichkeiten der Bausicherung unterrichten läßt. Geradezu kriminell dagegen sind die Unterlassungen der Baufirma und des Bezirksamts, die nun zum Tod dreier Menschen geführt haben. Wer in Berlin, wie die Firma Heitmann, nicht nur an einer einzigen Baustelle baggert, müßte wissen, auf welch unsicherem Grund man sich hier – zumal auf bislang unbebauten Ost-Grundstücken – bewegt. Dasselbe gilt auch für die Bauaufsicht des Bezirks, die als Behörde vor Ort über die Probleme Bescheid weiß und die Baufirma sowie den Bauherrn hätte in die Pflicht nehmen müssen. Uwe Rada
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