: Finanzausgleich im Kasten
Bonn (dpa) - Der Bundestag hat am Freitag nach einer fast vierstündigen, zum Teil scharfen Debatte einer lange umstrittenen Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen dem Bund und den Bundesländern zugestimmt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.86, das wesentliche Elemente des Ausgleichs für verfassungswidrig erklärt hatte, wird dieses Solidarsystem des Bundes und der reichen Länder für die ärmeren Länder rückwirkend zum 1. Januar 1987 neu geordnet. Es entscheidet mit über die politische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der einzelnen Landesregierungen. Entgegen dem ursprünglichen Beschluß der Bundesregierung werden die Bonner Ergänzungszuweisungen für die finanzschwachen Länder nicht auf jährlich insgesamt knapp 1,8 Mrd DM eingefroren, sondern in den nächsten sechs Jahren weiter erhöht. NRW und Hamburg wollen das Verfassungsgericht erneut anrufen.
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