: Fettfleck des Tages
Nürnberg (dpa) – Warenhäuser und SB-Läden müssen für saubere Fußböden sorgen. Über die tägliche Reinigung nach Geschäftsschluß hinaus sind regelmäßige Kontrollen während der Verkaufszeiten nötig, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth. Ein Kunde war auf einem Fettfleck im Supermarkt ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Wegen Verstoßes gegen die „Verkehrssicherungspflicht“ muß die Ladenkette 3.500 Mark Schadenersatz zahlen. Der fünf Zentimeter große Fettfleck, der aus einer herabgefallenen Margarinepackung stammte, war vom Personal übersehen worden. Allerdings sei der Kunde mitschuldig, da er den Fleck hätte sehen müssen. Das Gericht verurteilte die Ladenkette zur Zahlung von zwei Dritteln des Schadens.
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen