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■ DIENSTFeldpost vom Staat

Berlin. Mehr als 50 Bewohner des Westteils haben inzwischen Post von ihren Kreiswehrersatzämtern und vom Bundesamt für Zivildienst erhalten. So viele Meldungen liegen bei der »Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Miltär« und der »Internationale der Kriegsdienstgegner« vor — es wird allerdings noch erheblich mehr unliebsame Post eingegangen sein. Unter den Schreiben sind etwa 30 sogenannte Anhörungen, bei denen der Betroffene noch einen Antrag auf Nachmusterung stellen kann. Auch Verweigerungsanträge haben hier noch aufschiebende Wirkung. Bei sogenannten Ankündigungen zur Heranziehung kann eine Nachmusterung allerdings nur noch dann beantragt werden, wenn die Musterung mehr als zwei Jahre zurückliegt. KDV-Anträge haben in diesem Fall auch keine aufschiebende Wirkung mehr. Ebenfalls eingetroffen sind auch Einberufungsbescheide, die gleich mit dem Datum versehen sind, zu dem der Mann einrücken soll. In diesem Fall sollte jedoch geltend gemacht werden, daß mann einen Anspruch auf eine Ankündigung zur Heranziehung hat. Ein Anwalt sollte eingeschaltet werden. Betroffene melden sich bitte zwecks Information, Beratung, Anwaltsadressen und Statistik bei der »Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär« (Telefon: 8621331) und bei der »Internationale der Kriegsdienstgegner« (Telefon: 6938021).

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