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Fehlbelegungsabgabe gesenkt

Die Deputation für das Bauwesen hat gestern die Fehlbelegungsabgabe gesenkt. Fehlbelegungsabgabe wird erhoben, wenn ein Mieter in einer Sozialwohnung lebt, obwohl er aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse dazu nicht berechtigt ist. Die neuen Sätze für die Fehlbelegungsabgabe sollen ab dem 1. April 1999 gelten. Die Grünen werfen dem Bausenator „Etikettenschwindel“ vor. Es sei generell richtig, subventionierte Wohnungen einkommensschwächeren Menschen zur Verfügung zu stellen. Mieter mit höherem Einkommen dagegen zur Kasse zu bitten, führe zu Ungerechtigkeiten. „Das Ergebnis wird sein, daß es in zehn Jahren fast keine Sozialwohnungen in Bremen mehr geben wird“, fürchtet der baupolitische Sprecher der Grünen, Klaus Möhle. taz

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