■ Schlechtwetter: Fauler Kompromiß
Bonn (dpa) – Das Schlechtwettergeld soll bis zum 1. April 1996 erhalten bleiben, jedoch in verringertem Umfang. Danach wird das Schlechtwettergeld künftig nur noch von Dezember bis Ende Februar gewährt, also zwei Monate weniger gegenüber jetzt November bis Ende März. Zudem wird pro Anspruchstag die erste Stunde nicht bezahlt (Karenzstunde), so ein Beschluß der Regierungskoalition. Die IG Bau – Steine – Erden lehnt diesen „faulen Kompromiß“ jedoch ab.
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