: Familiengerichte einschalten
Jugendamtsmitarbeiter befinden sich in einem Spannungsverhältnis: Sie müssen einerseits Familien beraten und persönliche Daten vertraulich behandeln. Andererseits haben sie eine „Garantenstellung“ dafür, dass bei Gefährdung des Kindeswohls rechtzeitig eingeschritten wird, und müssen umfangreich dokumentieren, dass sie dieser Pflicht nachkommen. Der Hamburger Anwalt Rudolf von Bracken vom Büro für Kinderrechte und Opferschutz regt an, bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung direkt die Familiengerichte einzuschalten. Es sei viel zu wenig bekannt, dass diese jeder Anzeige nachgehen müssten. Im Fall einer notwendigen Intervention bestellten die Gerichte einen Verfahrenspfleger, der die Interessen des Kindes wahrnimmt und sich vor Ort darum kümmert, wer die Verantwortung für das Kind übernimmt. kaj