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Falsch etikettierter Sekt vor Gericht

Köln (dpa) - Ein Streit um angeblich falsch etikettierten Sekt beschäftigt jetzt das Oberlandesgericht Köln. Es geht um den Vorwurf des Kölner Handelsunternehmens Rewe, die Firmen Aldi, Deinhard und Feist hätten Sekt aus billigen Rieslinggrundweinen unter der Bezeichnung Hochgewächs verkauft. Gegen ein vom Landgericht Köln ausgesprochenes Verkaufsverbot für die von ihnen vertriebenen oder hergestellten Sektsorten haben die drei Firmen Berufung zum Oberlandesgericht Köln eingelegt. Wie das Gericht am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, ist für den 8.August eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Rewe hatte zunächst mit Hilfe einer durch das Landgericht Köln am 26. Juni bestätigten einstweiligen Verfügung gegen Aldi, Deinhard und Feist ein Verkaufsverbot der Produkte „Erlenbrunn Hochgewächs“, von Deinhard abgefüllt, und „Feist Hochgewächs“ aus den Sektkellereien Feist-Belmont und Faber angestrebt. Bis zur Berufungsentscheidung bleibt dieses Verbot jedoch unwirksam.

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