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Archiv-Artikel

Fallbeispiel 1

Von ROT

Ein lediger Maurer hat monatlich 1.462 Euro verdient. Seine bisherige Arbeitslosenhilfe beträgt 541 Euro, zusammen mit ergänzender Sozialhilfe in Höhe von 28 Euro und 91 Euro Wohngeld bekommt er insgesamt rund 640 Euro pro Monat. Nach der neuen Regelung bezieht er 665 Euro, also 5 Euro mehr. Diese Summe errechnet sich zum einen aus einer Regelleistung in Höhe von 345 Euro; dazu kommen noch 320 Euro für seine Unterkunftskosten. Der Berechnung zugrunde gelegt ist eine 50 Quadratmeter große Wohnung, als monatliche Kaltmiete sind 200 Euro angesetzt. Hinzu kommen dann noch 30 Euro Heizkosten im Monat sowie 90 Euro Betriebskosten. ROT