: Fahrlässige Tötung?
■ Nach den tödlichen Schüssen auf einen Jugendlichen wurde der Haftbefehl gegen den Münchener Studiendirektor aufgehoben
MÜnchen (dpa) - Die Münchener Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag die Freilassung des Todesschützen angeordnet, der, wie berichtet, in der Nacht zum Montag einen 16jährigen Ausreißer aus der Gegend von Nürnberg auf der Flucht nach einem Autoaufbruch von hinten erschossen und dessen Freund durch einen weiteren Schuß aus einem großkalibrigen Trommelrevolver verletzt hatte. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, nachdem sich der passionierte Jäger und Waffennarr erstmals zu einer ausführlichen Schilderung der Geschehnisse aus seiner Sicht bereiterklärt hatte. Der Tatverdacht eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes ist nicht mehr gegeben, sagte ein Justizsprecher. Der Schütze erklärte bei seiner Vernehmung, er habe vom Vorgarten seines Hauses aus beobachtet, wie ein junger Mann das auf der Straße geparkte Auto eines seiner Söhne aufbrach. Daraufhin will der Studiendirektor „Halt, Hände hoch“ gerufen haben, worauf der Täter weggelaufen sei. Er habe nochmals gewarnt, und zwar sinngemäß mit den Worten: „Halt, oder ich schieße.“ Da keine Reaktion gekommen sei, habe er einen Warnschuß in den Boden abgegeben. Bei der Verfolgung des flüchtenden Mannes sei er über einen auf dem Bürgersteig stehenden Koffer gestolpert, worauf sich ein zweiter Schuß gelöst habe. Wohin, wisse er nicht. Erst als er den trotz Beinverletzung weiter flüchtenden Jugendlichen gestellt habe, will er bemerkt haben, daß ein weiterer junger Mann - der erschossene 16jährige - am Boden gelegen habe. Daraufhin habe er sofort Polizei und Notarzt verständigt.
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