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■ NATIONALSYMBOLFahnenwinken: Nur ohne Bundesadler

Saarbrücken (ap) — Bundesbürger, die ihren Nationalstolz mit der falschen Flagge zeigen, kann das teuer zu stehen kommen. Wer nämlich statt der schlichten schwarz-rot-goldenen Bundesflagge die „Bundesdienstflagge“ mit Bundesadler im Wappenschild schwenkt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ihn bis zu 1.000 DM kosten kann. Die „Bundesdienstflagge“ dürfen nur die Bundesbehörden zeigen. Dies ist in einer Anordnung des Bundespräsidenten von 1950 festgelegt. Am besten also gleich gar keine Flagge zeigen!

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