in kürze RENTENBEITRAG „ICH-AG“ : Fällig ab 1. August
Für Existenzgründer mit Zuschüssen zur so genannten Ich-AG endet zum 31. Juli die bisherige Befreiung von Beiträgen zur Rentenversicherung, so die BfA. Vom 1. August an seien als Pflichtbeitrag mindestens 78 Euro monatlich zu zahlen. Bisher waren Bezieher von Einkommen von 400 Euro oder weniger im Monat freigestellt. (dpa)