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Faber-Lotto darf mit Lottoblock konkurrieren

Karlsruhe (AFP) – Die rund 30 gewerblichen Lottogemeinschaften wie etwa Faber-Lotto in Bochum dürfen weiterhin ihre Dienste anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden und damit eine Klage des staatlichen Deutschen Lottoblocks gegen die unliebsame Konkurrenz in letzter Instanz zurückgewiesen.

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