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■ Berliner TelegrammFU: Keine Studienanfänger in Zahnmedizin

Die Freie Universität will vorerst die ihr vom Verwaltungsgericht zugewiesenen zusätzlichen Studienanfänger in den Studiengängen Zahn- und Humanmedizin nicht aufnehmen. Wie die Universität mitteilte, hat sie gegen die Gerichtsentscheidung Beschwerde eingelegt und auch die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragt. Das Verwaltungsgericht hat die Beschlüsse für eine höhere Zulassungszahl im Studiengang Zahnmedizin mit einem Schwund von Studierenden in den höheren Fachsemestern begründet. Diese Fluktuation sehe das Gericht darin, daß die FU die Hälfte der Studierenden, die bis zum 31. August 1994 aufgenommen wurden, an die Humboldt-Universität abgebe. Diese Abgabe an Studierenden sei aber kein Schwund für die FU, sondern beruhe darauf, daß sie keine entsprechende Ausbildungskapazität mehr habe. Das Gericht habe die Zulassungszahl von jährlich 80 auf 116 Studienplätze erhöht.

Aus anderen Gründen habe sich die Ausbildungssituation im Studiengang Humanmedizin erhöht. Der Gesetzgeber habe die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts wie des Oberverwaltungsgerichts Berlin mißachtet, die das Medizingesetz, das eine Reduzierung der Ausbildungskapazität an der FU von 600 auf 200 Studienplätze vorsieht, für verfassungswidrig erklärt haben. Die FU soll nach den Angaben durch Gerichtsentscheidungen zur Zulassungsquote von 618 gezwungen werden, was dreimal so viele Studenten seien, wie ihr gesetzlich als Zielzahl vorgegeben seien. dpa

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