■ FÖRDERUNG: Frauen sollen gefördert werden
Düsseldorf (dpa) — Die nordrhein- westfälische Landesregierung will bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an ihrem Frauenförderungsgesetz festhalten. Beförderungen würden auch künftig nicht unter Vorbehalt ausgesprochen, sagte NRW-Innenminister Schnoor (SPD) gestern vor dem Düsseldorfer Landtag. „So lange dieses Gesetz existiert, haben wir es anzuwenden.“ Er halte es nicht für angemessen, im Vorgriff auf eine noch nicht ergangene Entscheidung ein Gesetz auszusetzen, von dessen Verfassungsmäßigkeit er überzeugt sei. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte die im NRW-Frauenförderungsgesetz festgelegte Quotenregelung für verfassungswidrig erklärt.
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