FLÜCHTLINGE IN BAYERN : Abschiebehaft vor dem Aus
MÜNCHEN | Das Landgericht München II hat einen eritreischen Flüchtling, der nach Italien zurückgeschoben werden soll, gestern freigelassen. In seiner Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim sahen die Richter einen Verstoß gegen EU-Recht. Dieses schreibt seit 2010 vor, dass Flüchtlinge nicht gemeinsam mit Strafgefangenen festgehalten werden dürfen. Das stellt die Praxis der Abschiebungshaft in Bayern und vielen anderen Bundesländern in Frage. Experten rechnen mit weiteren Entlassungen. (taz)