FLUGROUTEN VOR OBERVERWALTUNGSGERICHT : Richter mit Unbehagen beim Wortlaut des Gesetzes
Die Flugrouten von BER über Müggelsee und Wannsee wurden nie korrekt auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft. Das stellte sich am Dienstag bei der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts heraus. Umweltverbände und Anwohner hatten gegen die beiden Abflugrouten geklagt.
Wenn ein Flughafen neu gebaut wird, ist eine Prüfung der Umweltverträglichkeit vorgeschrieben. Dabei werden auch die Flugrouten und der Lärm für die betroffenen Anwohner berücksichtigt. Als der BER geplant wurde, ging man allerdings noch davon aus, dass die Flugzeuge von den beiden Bahnen geradeaus abfliegen. Dementsprechend wurden auch hauptsächlich die Auswirkungen auf Anwohner und Natur in den so betroffenen Gebieten geprüft.
Im Jahr 2010 veröffentlichte die Deutsche Flugsicherung die tatsächlich geplanten Flugrouten, die stark von den ursprünglichen Plänen abwichen. Eine neue Prüfung, wie verträglich diese Routen für die Umwelt sind, fand nicht statt. Die zum Bund gehörende Deutsche Flugsicherung bezog sich bei der Gerichtsverhandlung auf den Wortlaut des Gesetzes. Demzufolge ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung eben nur beim Neubau eines Flughafens vorgeschrieben, nicht bei einer nachträglichen Änderung der Flugrouten.
Kann es wirklich so leicht sein, sich um eine eigentlich vorgeschriebene Prüfung herumzumogeln? Die Richter zeigten am Dienstag bei der Verhandlung deutlich ihr Unbehagen. Sie deuteten auch bereits eine Lösung an: Die Flugsicherung könnte vom Gericht verpflichtet werden, die Routen nur durch solche Gebiete zu leiten, bei denen zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfand. Ein Urteil fiel am Dienstag allerdings noch nicht. SEBASTIAN HEISER