FIFA-Beschwerde abgewiesen: Schutzwürdiges Informationsinteresse

Das Obergericht in Zug gibt einer klagenden Schweizer Publikationen recht: Die Gründe, warum ein Korruptionsverfahren gegen zwei Fifa-Bosse eingestellt worden ist, müssen offengelegt werden.

Alte Freunde und FIFA-Patriarchen: Joseph Blatter und João Havelange. Bild: dpa

BERLIN taz | Sepp Blatter, der Präsident des Internationalen Fußballverbands, wird wohl nicht vorgehen gegen das Urteil des Obergerichts Zug, das am Dienstag publik wurde. Das hat entschieden, dass die Öffentlichkeit das Recht haben soll zu erfahren, wie es zur Einstellung des Korruptionsverfahrens durch die Zuger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Vergabe von Übertragungsrechten an großen Fifa-Turnieren gekommen ist.

Gegen Zahlung von 5,5 Millionen Franken war den Beschuldigten Anonymität zugesichert worden. Die Schweizer Publikationen Handelszeitung und Beobachter klagten daraufhin auf Akteneinsicht. Erfolgreich. Nun wies das Obergericht die Beschwerde gegen die Veröffentlichung, die die Fifa und zwei weitere Personen, eingereicht hatten, zurück.

Bald wird offiziell, was seit einer BBC-Reportage, die Ende 2010 ausgestrahlt worden ist, ohnehin vermutet wird. Bei den Empfängern der Bestechungsgelder, die die längst insolvente Sportrechte-Agentur ISL gezahlt hat, soll es sich demnach um den langjährigen Fifa-Chef João Havelange und um dessen ehemaligen Schwiegersohn Ricardo Teixeira handeln, den Präsidenten des brasilianischen Fußballverbands und Chef des Organisationskomitees der Fußball-WM 2014.

Schweigeabkommen

Das Urteil des Zuger Obergerichts lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig und gibt der klagenden Publikation recht, die vor allem wissen wollte, ob mit dem Schweigeabkommen Prominente von der Justiz bevorzugt behandelt worden seien. Nun wird klargestellt, dass sich anhand der Pressemitteilung, mit der die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren "wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung" verkündet hat, überhaupt keine Rückschlüsse auf die Gründe der Einstellung ziehen ließen.

"Aufgrund der vorgelegten Informationen kann nicht im Detail nachvollzogen werden, warum das Verfahren im Fall Fifa nicht weitergeführt wurde", heißt es im von Oberrichter Felix Ulrich gezeichneten Entscheid. Das Obergericht stellte ein "schutzwürdiges Informationsinteresse" fest.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden - die Einspruchsfrist von 30 Tagen läuft -, könnte endlich klargestellt werden, was durch die Zuger Staatsanwaltschaft und ihre schwammige Pressemitteilung eher vertuscht wurde. Darin war von "Provisionszahlungen" die Rede, die der Fifa vorenthalten worden seien. Das Verfahren gegen die Beschuldigten sei eingestellt worden, nachdem diese den Schaden in angemessener Weiser wiedergutgemacht hätten.

"gewichtiges öffentliches Interesse"

Im Urteil des Obergerichts heißt es nun: "Aufgrund der allgemein zugänglichen Informationen über die Fifa, insbesondere der Anschuldigung von Zahlungen von Schmiergeld auf der einen Seite und der in der Medienmitteilung enthaltenen Informationen über Provisionszahlungen auf der anderen Seite, besteht ein gewichtiges öffentliches (und weltweites) Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall Fifa führten."

Die Fifa, eine der drei Parteien, die gegen eine Offenlegung Beschwerde eingelegt hatten, hat bereits signalisiert, den Entscheid akzeptieren zu wollen. Wie die anderen Parteien reagieren, bleibt abzuwarten.

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