: FDP will für Lambsdorff blechen
Düsseldorf (ap) - Nach dem Willen der FDP in Nordrhein–Westfalen soll der ehemalige Bundeswirtschaftsmister Otto Graf Lambsdorff Verfahrenskosten und Geldstrafe nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Der Vorsitzende der FDP–Fraktion im nordrhein–westfälischen Landtag, Achim Rohde, erklärte am Freitag, falls das Urteil rechtskräftig werde, werde die Partei die Verfahrenskosten und Geldstrafe begleichen. Lambsdorff war am Montag im Parteispendenprozeß vom Bonner Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu 180.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil haben Lambsdorff und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Rohde bezeichnete es am Freitag nachmittag im Westdeutschen Rundfunk als „unmoralisch“, wenn die Partei Lambsdorff, „der nicht als Person, sondern als Schatzmeister der FDP gehandelt hat, im Regen stehen lassen würde“. 1981 habe der Landesvorstand der Partei beschlossen, Lambsdorff „von den Urteilskosten freizustellen“. In Bonner Justizkreisen wurde angesichts der Mitteilungen aus der FDP auf den Kommentar des Strafrechtsexperten Herbert Tröndle zum Paragraphen 258 des Strafgesetzbuchs verwiesen. Tröndle hat sowohl im „Leipziger Kommentar“ als auch im Beckschen Kurzmommentar zum Paragraphen über Strafvereitelung erklärt: „Die Leistungspflicht ist höchstpersönlich; das ergibt sich aus dem Wesen der Geldstrafe“. Es sei nicht statthaft, wenn ein anderer an Stelle des Verurteilten die Geldstrafe zahle.
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