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FDP legt Gesetzentwurf zu Abtreibung vor

Bonn (afp) — Nach dem gescheiterten Versuch, den Abtreibungsparagraphen 218 fraktionsübergreifend zu ändern, hat die Bonner FDP jetzt einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz solle den Schutz werdenden Lebens garantieren und für eine kinderfreundlichere Gesellschaft sorgen, sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Gerhart Baum am Freitag in Bonn. Man wolle sich damit deutlich von Vorstellungen bei CDU und SPD abgrenzen. Eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen bleibt danach unter der Vorausetzung straffrei, daß die werdende Mutter an einem „umfassenden“ Beratungsgespräch teilgenommen hat. Ferner enthält der Entwurf der FDP- Fraktion, der noch vom Parteivorstand gebilligt werden muß, Forderungen nach sozialpolitischen Verbesserungen für Eltern. So soll es einen Anspruch auf die Tagesbetreuung von Kindern geben, falls die Eltern „aus zwingenden Gründen“ dazu nicht in der Lage sind. Als gravierenden Unterschied zu Gesetzesplänen der SPD nannte Baum das Beharren auf der Beratungspflicht. Damit erfülle man die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Auflagen.

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