FDP-Staatssekretär über Polizeigewalt: "Kein Sonderstrafrecht für Polizisten"

Max Stadler, FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium hält nichts von der Unions-Forderung nach schärferen Strafen bei Gewalt gegen Polizeibeamte.

Der Koalitionsvertrag will eine Schutzlücke beim Delikt "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" schließen. Bild: dpa

taz: Herr Stadler, Innenminister de Maizière schlug vor, einen neuen Straftatbestand "Körperverletzung gegen Polizeibeamte" einzuführen. Unterstützen Sie das?

Max Stadler: Wer Polizisten verletzt, kann schon heute wegen Körperverletzung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wer einen Polizisten mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug angreift, muss mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Die Strafandrohung bei Körperverletzungsdelikten ist völlig ausreichend.

Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach sagte jüngst: "Wer einen Polizeibeamten verletzt, dem drohen zwei Jahre. Das ist absolut nicht nachvollziehbar." Kennt er unser Strafrecht nicht?

61, ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Er gehört seit 1994 dem Bundestag an. Er war u. a. Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und Obmann im BND-Untersuchungsausschuss.

Herr Bosbach ist ein exzellenter Jurist. Er hat hier aber nur den Strafrahmen für den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erwähnt. Daneben gelten selbstverständlich die deutlich höheren Strafdrohungen für Körperverletzungen.

Warum braucht man neben der Körperverletzung überhaupt noch das Delikt "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"?

Es kann auch Widerstand ohne die Verletzung von Polizisten geben, zum Beispiel wenn ein Beschuldigter, der festgenommen werden soll, sich gegen das Öffnen der Türe stemmt.

Nun soll laut Koalitionsvertrag ja der strafrechtliche Schutz von Polizeibeamten verbessert werden. Was schlägt denn das Justizministerium vor?

Wir wollen eine Schutzlücke beim Delikt "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" schließen. Dort gilt es als "besonders schwerer Fall", wenn der Täter eine Waffe bei sich führt, um sie zu verwenden. Das Gleiche soll künftig auch gelten, wenn der Täter ein "gefährliches Werkzeug", etwa einen Baseballschläger, mit sich führt.

Früher galt doch das gefährliche Werkzeug auch schon als eine Waffe. Was ist daran denn jetzt neu?

Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2008 entschieden, dass ein Auto zwar ein gefährliches Werkzeug ist, aber keine Waffe. Deshalb wollen wir die gefährlichen Werkzeuge im Widerstandsparagrafen künftig ausdrücklich erwähnen.

Sie stellen also den Zustand wieder her, wie er bis 2008 bereits galt.

Wie schließen eine Schutzlücke, die nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist. Da ist sich die Koalition auch einig.

Schärfere Strafen für Gewalt gegen Polizeibeamte lehnen Sie aber ab?

Wir verurteilen jede Gewalt gegen Polizeibeamte. Es ist unerträglich, wenn sie bei ihrer schweren Arbeit angegriffen werden. Aber die Strafrahmen sind ausreichend, die Gerichte können sie ausschöpfen und auch berücksichtigen, dass die Gewalt gegen Polizisten zugenommen hat. Aus generalpräventiven Gründen könnten auch höhere Strafen angebracht sein.

Die CDU will auch Rettungssanitäter, Feuerwehrleute und Busfahrer besonders schützen.

Wir brauchen weder zum Schutz von Polizisten noch für ande- re Berufsgruppen ein Sonderstrafrecht.

INTERVIEW: CHRISTIAN RATH

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