: FDGB-Gelder in treue Hände?
■ Möglicherweise werden Teile des FDGB-Vermögens gemäß Volkskammerbeschluß eingezogen
DGB-Justitiar Heinz Gester ist sich ziemlich sicher: „Das FDGB-Vermögen fällt nicht unter den Volkskammerbeschluß.“ Anfang Juni hatte das DDR-Parlament in einem Überraschungscoup das Vermögen aller Parteien und Massenorganisationen der DDR unter treuhänderische Verwaltung einer Regierungskommission gestellt. Die Formulierung des Volkskammerbeschlusses bezieht sich eindeutig auf alle DDR-Massenorganisationen, aber Gester meint, sie erfasse nur die parteieigenen Massenorganisationen, insbesondere die der SED -Nachfolgepartei PDS. Auch in der noch bestehenden FDGB -Zentrale am Märkischen Ufer in Ost-Berlin hofft man darauf, nicht unter den Volkskammer-Beschluß zu fallen. Denn dies könnte zumindest bei der vermögensrechtlichen Abwicklung des FDGB-Endes zu Komplikationen und Verzögerungen führen.
Dennoch will niemand in den Gewerkschaftszentralen in Düsseldorf und Ost-Berlin ausschließen, daß Vermögensteile des vormals mit der SED-Führung eng verquickten kommunistischen Gewerkschaftsbundes unrechtmäßig erworben wurden und damit, wenn der Volkskammerbeschluß darauf angewandt wird, „zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden“. Natürlich könne es sein, meint auch DGB-Sprecherin Sabine Nehls, „daß einzelne Objekte herausgenommen werden“. Aber Genaueres ist noch nicht bekannt.
Weil die Regierungskommission noch nicht arbeitet, werden die Gewerkschaftsmanager sich vorläufig an ihre bisherige Planung halten. Die sieht vor, daß die Vereinigung der Gewerkschaften bis zum Jahresende hergestellt sein soll. Die vermögensrechtliche Abwicklung der Liquidation des FDGB -Vermögens, so schätzt Justitiar Gester, „kann noch zehn Jahre dauern“. Da fallen Verzögerungen infolge des Volkskammerbeschlusses kaum ins Gewicht.
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