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Exhäftling erhält Schadenersatz

HAMM dpa ■ Vier Gefangene auf 18 Quadratmetern: Weil seine Zelle zu klein gewesen ist, erhält ein früherer Häftling vom Land Nordrhein-Westfalen 2.300 Euro Schadenersatz. Das entschied am Mittwoch das Oberlandesgericht Hamm. Der Mann hatte 2006 und 2007 mehrere Monate lang im Detmolder Gefängnis gesessen. Von einer menschenwürdigen Unterbringung könne nicht mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als fünf Quadratmeter Grundfläche zur Verfügung stünden, hieß es im Urteil.