■ Urteil: Examen trotz Unreife
Karlsruhe (dpa) – Studierende müssen ausnahmsweise selbst dann zum Staatsexamen zugelassen werden, wenn sie nicht die Zulassungsvoraussetzungen für die Universität erfüllen. Dies sei der Fall, wenn Studierende trotz fehlender Hochschulreife aufgenommen wurden und stets an allen Prüfungen teilnehmen konnten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine Lehramtsanwärterin darf nun, obwohl sie nur Fachabitur hat, ihre Prüfung ablegen. (AZ: 1 BvR 638/96 – 25. 7. 1996)
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