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Ex-Eigentümer besetzten Grundstück

Ein Mauergrundstück ist gestern von enteigneten Hausbesitzern symbolisch besetzt worden. Die etwa 50 Demonstranten protestierten damit gegen die Weigerung der Bundesregierung, die rund 700 von der NVA übernommenen Mauergrundstücke an die 1961 enteigneten Besitzer zurückzugeben. Laut „Interessengemeinschaft ehemaliger Grundstücksbesitzer auf dem Mauerstreifen Berlin“, dem Initiator der Besetzung, will das Bundeskabinett die von der DDR-Regierung wegen des Mauerbaus enteigneten Grundstücke statt dessen an Großinvestoren verkaufen. Eine gesetzliche Regelung für die enteigneten Grundstücke gibt es bisher nicht. Die Mauergrundstücke sind aber nach Ansicht der Bundesregierung auf Grundlage des Gesetzes „zur Verteidigung der DDR“ von 1961 legal und gegen Zahlung einer Entschädigung enteignet worden.

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