: Europarichter bestätigen Mindestlöhne
Luxemburg (AFP) – Mindestlöhne sind mit europäischem Recht vereinbar. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Baubranche in Belgien. Danach dürfen die EU-Staaten auch einen tariflichen Lohn als einheitliche Mindestvergütung bestimmen. Auf deutschen Baustellen gilt nach Angaben der Arbeitsämter ein Mindestlohn von derzeit 16 Mark je Stunde. Dieser Mindestlohn ist nach dem Urteil genauso vom europäischen Recht abgedeckt wie die Überprüfung der Sicherheitsvorschriften an Baustellen durch Arbeitsämter (Az.: C-369/96 und 376/96).
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