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■ EuroparatBedingte Aufnahme

Straßburg (dpa/AP) – Der Europarat will Kroatien erst nach dem ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlen in Bosnien-Herzegowina als 40. Mitgliedsland aufnehmen. „Wenn Kroatien seine Verpflichtungen nach dem Friedensabkommen von Dayton erfüllt und insbesondere zu einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Wahlen in Bosnien beiträgt“, könne das Land im Oktober in die Staatenorganisation einziehen, heißt es in der Entschließung des Ministerkomitees der Staatenorganisation am Dienstag in Straßburg.

Das Ministerkomitee, das in Straßburg auf Botschafterebene tagte, hatte die ursprünglich schon für Mai geplante Aufnahme des Landes in den Europarat mehrmals verschoben. Die Regierung in Zagreb war um zusätzliche Garantien gebeten worden, die die Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, die Umsetzung des Dayton-Abkommens, den Schutz von Menschenrechten und Minderheiten sowie die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen betrafen. Nach wie vor werden die serbischen Bürger Kroatiens in ihren Reisepässen als „Fremde“ (foreign nationals) bezeichnet.

Kroatien war auch wegen mangelnder Pressefreiheit gerügt worden. Ausgerechnet am Dienstag hat das von Präsident Tudjman kontrollierte Staatsfernsehen die einzige kritische Sendung abgesetzt. Die Sendung hatte sich mit dem Prozeß gegen die Journalisten der Satirezeitschrift Feral Tribune befaßt. Diese sind angeklagt, weil sie angeblich den Präsidenten beleidigt haben.

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