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EuGMRSyrer wird nicht aus Moskau deportiert

| Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der geplanten Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers verurteilt. Bei einer Rückführung nach Syrien wäre der Mann Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt, entschieden die Richter am Dienstag. Er müsse deshalb freigelassen werden. Der 1986 geborene Syrer ist seit Februar 2015 in einem Abschiebezentrum in der russischen Kaukasusrepublik Dagestan interniert. Er hatte vergeblich gegen die Abschiebung geklagt. (afp)

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