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■ Am RandeEstonia: Kein Prozeß gegen Meyer-Werft

Stockholm (dpa) – Die schwedischen Justizbehörden haben gestern ausgeschlossen, daß die deutsche Meyer-Werft in Papenburg wegen des Untergangs der „Estonia“ 1994 gerichtlich belangt werden kann. Oberstaatsanwalt Thomas Lindstrand sagte, eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Werft für eventuelle Mängel an der Aufhängung des Bugvisiers beim Bau der Fähre 1979/80 sei verjährt. Möglich seien dagegen Prozesse gegen die für die „Estonia“ zuständige schwedische Reederei Nordström & Thulin sowie das Schiffahrtsamt in Schweden.

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