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Erziehungzeit zählt auch im Ausland

Die Zeit der Kindererziehung kann auch dann bei der Rente zählen, wenn die Familie wegen der Tätigkeit des Mannes zeitweise im Ausland lebt. Eine Bedingung ist dabei, daß die Zeit des Auslandsaufenthaltes von vornherein zeitlich begrenzt sein muß. Die Dauer müsse jedoch nicht exakt festgelegt werden. Mit dieser Entscheidung gab das Landessozialgericht Bremen einer Frau recht, deren Rentenversicherungsträger sich weigerte, ihr ein Jahr Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto gutzuschreiben. Die jetzt 63jährige war 1963 mit ihrem Mann nach New York gegangen, wo er die amerikanische Filiale einer Bremer Reederei leitete. Dort bekam sie 1967 eine Tochter und kehrte 1970 nach Bremen zurück – drei Jahre später als ursprünglich angegeben. dpa

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