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Erziehungsgeld für die Jahrgänge '17 bis '20

Frankfurt (dpa) - Mütter der Jahrgänge 1917 bis 1920 haben von Oktober an Anspruch auf ein Erziehungsgeld von 29,70 DM monatlich. Der Betrag wird mit der Rente ausgezahlt. Einen Anspruch können auch Mütter geltend machen, die keine Rente aus der Rentenversicherung beziehen.

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