: Erziehungsgeld für Azubis
Die Frauenbeauftragten der Länder und der Kommunen forderten erneut eine Sozialversicherungspflicht der Arbeitgeber auch bei niedrigen Einkommen. In „ungeschützten Arbeitsverhältnissen“ sind vor allem Frauen anzutreffen, die weder renten–, kranken– noch arbeitslosenversichert sind. Ihre Abhängigkeit vom Partner oder Sozialamt sei programmiert, unterstrichen die Frauenbeauftragten zum Abschluß einer zweitägigen Fachkonferenz. Ferner sprachen sich die Frauen– und Gleichstellungsbeauftragten dafür aus, Ausbildung und Kindererziehung besser vereinbar zu machen. Da eine Teilzeitausbildung bis jetzt nicht möglich sei, müßten betroffene Frauen ihre Ausbildung unterbrechen, um Erziehungsgeld beziehen zu können. Vielfach führe dies zum Abbruch der Ausbildung. Deshalb sollte jungen Müttern in der Ausbildung Erziehungsgeld und Unterstützung bei der Kinderbetreuung gewährt werden. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen