Erwartetes Aus für Duisburger Bürgermeister: Sauerland will seinen Sturz abfedern
Nach dem Loveparade-Debakel wird der Duisburger Oberbürgermeister wohl abtreten müssen. Eine Abwahl soll dem 55-Jährigen Altersbezüge sichern.
Das Ende von Adolf Sauerland (CDU) an der Duisburger Stadtspitze rückt näher. Nach der FDP will jetzt wohl auch die SPD den von der Linkspartei initiierten Abwahlantrag unterstützen. Damit wäre die für die Antragsstellung notwendige Mehrheit im Stadtrat erreicht. Unterschreibt die Hälfte der Ratsmitglieder den Antrag, kann sich frühestens zwei Wochen später der Duisburger Rat mit ihm befassen. Der Linkspartei-Fraktionsvorsitzende Hermann Dierkes geht von einer Sondersitzung im September aus, in der das komplizierte Abwahlverfahren eingeleitet werden kann.
Um den rücktrittsrenitenten Oberbürgermeister aus dem Amt zu befördern, ist eine Zweidrittelmehrheit von 50 Stimmen im 75 Köpfe zählenden Rat nötig. Die ist abhängig von der CDU, die über eine Sperrminorität an Mandaten verfügt. Wie es heißt, soll sich Sauerland jedoch seiner Abwahl nicht widersetzen wollen. Falls der Beschluss zustande kommt, müssen anschließend die Bürger über die Zukunft Sauerlands abstimmen - wenn er nicht eine Woche nach der Ratsentscheidung schriftlich auf sein Amt verzichtet. Mit diesem "Verzicht" würde laut NRW-Gemeindeordnung "die Abwahl als erfolgt" gelten. Es handelte sich also formal nicht um einen Rücktritt. Der Unterschied ist wichtig - und dürfte auch der entscheidende Grund sein, warum Sauerland trotz des großen Drucks von allen Seiten nicht bereits aufgegeben hat. Denn eine freiwillige Amtsniederlegung käme dem 55-Jährigen teuer zu stehen.
Oberbürgermeister sind "Wahlbeamte in einem Beamtenverhältnis auf Zeit". Ein "Rücktritt" Sauerlands würde daher bedeuten, seine Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Richten müsste er sein Schreiben an die neue Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne). Auf seinen eigenen Antrag hin dürfte diese ihn allerdings aufgrund seines zu jungen Alters nur im Falle einer amtlich bescheinigten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen. Wenn er um seine Entlassung nachsuchte, verlöre er das ihm ansonsten zustehende Übergangsgeld - bis 2015 immerhin 71 Prozent seiner letzten Bezüge als OB.
Nach Auffassung des Haushaltsexperten des Bundes der Steuerzahler NRW, Heiner Cloesges, steht für Sauerland noch mehr auf dem Spiel: "Er verliert dann nicht nur die Beamtenpension als Verwaltungschef, sondern auch seine Altersbezüge als ehemaliger Berufsschullehrer." Der frühere Oberstudienrat würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Iran als Bedrohung Israels
„Iran könnte ein Arsenal an Atomwaffen bauen“
Rücktritte an der FDP-Spitze
Generalsekretär in offener Feldschlacht gefallen
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“