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Erörterungstermin zu Brokdorf

Lünbeburg (taz) - Unter Ausschluß der Öffentlichkeit befaßte sich gestern das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) mit der Klage des Brokdorfer Naturwissenschaftlers Karsten Hinrichsen gegen den Betrieb des AKW Brokdorf.

Kläger Hinrichsen will die zweite Teilerrichtungsgenehmigung für nichtig erklären lassen, weil er seine Gesundheit durch die darin zugelassene Strahlenabgabe bedroht sieht und für den geplanten großtechnischen Einsatz von plutoniumhaltigen Mischoxid(MOX) -Brennelementen keine Gesetzesgrundlage sieht. Eine Argumentation, durch die sich Regierungsanwalt Schattke vor „besondere Schwierigkeiten“ gestellt sah: Schließlich sei sich Ministerpräsident Engholm mit dem Kläger in der Zielsetzung (Ausstieg aus der Atomenergie) einig. Nur müsse das eben im Rahmen des geltenden Atomgesetzes erfolgen.

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