: Erneut Kritik an Wohlrabe wegen LADG
Berlin. Als verfassungswidrig haben die Senatorin für Frauen, Jugend und Familie, Anne Klein und die Stadträtin für Gleichstellung, Eva Kunz, das Verhalten von Parlamentspräsident Wohlrabe im Zusammenhang mit der Ausfertigung des Landesantidiskriminierungsgesetzes bezeichnet. Der Präsident spiele bei dem am 27. September in zweiter Lesung beschlossenen Gesetz unlässig auf Zeit und mache sich dabei den Umstand zunutze, daß es noch keinen Verfassungsgerichtshof gebe, »der ihn zur Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Pflichten verurteilen könnte«. Wohlrabe verletze in grober Weise seine parteipolitische Neutralitätspflicht. Der Parlamentspräsident weigert sich bislang, das LADG ausfertigen zu lassen, obwohl es im Abgeordnetenhaus bereits in zweiter Lesung behandelt worden ist. Allerdings hat Wohlrabe bisher keine dritte Lesung beantragt. Die letzten Sitzungen in dieser Legislaturperiode finden schon nächste Woche statt. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen