: Ermittlungen gegen Scherf eingestellt
■ Staatsanwaltschaft sieht keinen Rechtsverstoß des Hans-Wendt-Vorstandes
Das Ermittlungsverfahren gegen Henning Scherf, fünf weitere Vorstandsmitglieder und den früheren Verwaltungsleiter der Hans-Wendt-Stiftung ist eingestellt worden. Die sechsmonatigen Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für strafbare Verstöße gegen satzungsrechtliche Gebote zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens ergeben, stellte die Staatsanwaltschaft fest. Die Hans-Wendt-Stiftung, die sich um Betreuung und Förderung benachteiligter Jugendlicher kümmert, war 1989 wegen finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung öffentlicher Gelder in die Schlagzeilen geraten.
Nach Erkenntnissen des Rechnungshofes hatte der ehemalige Verwaltungsleiter der Stiftung insgesamt 197.000 Mark veruntreut, eine Buchhalterin sogar mindestens 394.000 Mark. Beide Mitarbeiter wurden inzwischen zu Bewährungsstrafen verurteilt, von denen eine noch nicht rechtskräftig ist.
Im November 1990 war ein Untersuchungsausschuß zur Klärung der Mißstände innerhalb der Stiftung eingesetzt worden. Dessen, von der SPD-Mehrheit beschlossener Schlußbericht war von den Oppositionsparteien als ein „Papier voller Unterdrückungen, Verfälschungen und Verdrehungen“ bezeichnet worden. In einem Minderheitenvotum von CDU, FDP und Grünen wurde dem ehemaligen Sozialsenator Henning Scherf (SPD) vorgeworfen, er habe die Einrichtung als Stiftungsvorsitzender als „Instrument bremischer Sozialpolitik mißbraucht“. Scherf ist inzwischen als Justizsenator Dienstherr der Staatsanwaltschaft. dpa/taz
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