Ermittlungen gegen Nukem–Tochter

■ Luxemburger Staatsanwaltschaft erweitert Ermittlungen wegen Uran–Schiebereien / Nukem–Sprecher: Vorwürfe barer Unsinn / Finnische AKW–Firma nahm Uran „in gutem Glauben“

Berlin (taz) - Die Staatsanwaltschaft des Großherzogtums Luxemberg hat ihre Ermittlungen gegen die Nukem–Tochter Nulux auf den am Mittwoch bekanntgewordenen Uran–“Flaggentausch“ ausgeweitet. Staatsanwältin Astrid Maas erklärte gegenüber der taz, die Dauer der Ermittlungen hänge ganz wesentlich von der Bereitschaft anderer europäischer Länder zur Mitarbeit ab. Ein Ergebnis sei nicht vor Mitte Juli zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft ermittle bereits seit dem 18.Januar gegen die Nukem–Tochter, sagte Frau Maas. Damals hatte der grüne Abgeordnete im Luxemburger Parlament, Jup Weber, eine erste Strafanzeige eingereicht, die er am Mittwoch um den aktuellen Vor wurf des Handels mit Waren gefälschten Ursprungs erweiterte. Weber wirft der Nulux vor, sie habe Finnland und der Sowjetunion ohne deren Wissen und ohne Zustimmung der Europäischen Atombehörde (Euratom) Uran aus Südafrika untergeschoben. Die Uranlieferung war mit dem Stempel „Niger origin“ versehen (s. taz vom 21.4.). Bereits vor einigen Wochen nahmen die luxemburgischen Ermittler nach einem „Amtshilfeersuchen“ auch die Nukem in Hanau in Augenschein. Über das Ergebnis der dort durchgeführten Vernehmungen ist bisher nichts bekannt. Nukem–Sprecher Jörg Pompetzki weist Webers neue Vorwürfe als „baren Unsinn“ zurück. Die fragliche Uranlieferung stamme wie gekennzeichnet aus Niger und keinesfalls aus Südafrika oder Namibia. Zu einer zuvor noch angekündigten schriftlichen Stellungnahme fand sich das Unternehmen jedoch nicht mehr bereit. Der finnische Gesandte in Bonn, Jorma Inki, erklärte gegenüber der taz, die finnische AKW– Betreiberfirma TVO habe das Uran „in dem guten Glauben angenommen, daß es tatsächlich aus Niger stammt“. Finnland habe die Handelsbeziehungen zu Südafrika insgesamt abgebrochen und halte sich insbesondere beim Spaltstoffhandel strikt an die Embargobestimmungen. Im übrigen verwies Inki auf die Kontrollzuständigkeit der Euratom. gero