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Ermittlung gegen Neonazi-Kampftruppe

Karlsruhe (ap/taz) — Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den Rechtsradikalen Meinolf Schönborn und 13 weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Laut einer Mitteilung der Behörde wurden bei Durchsuchungen allerdings nur schriftliche Unterlagen sichergestellt, die noch keinen Beweis für eine bereits vollzogene Gründung oder für eine dahingehende Verabredung liefern. Schönborn ist Vorsitzender der 1985 gegründeten „Nationalistischen Front“, die in Ostwestfalen, Bremen und Berlin nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz rund 80 Mitglieder hat. Anlaß für die Ermittlungen bot ein im Herbst 1991 aufgetauchter Aufruf zur Anwerbung von Mitkämpfern für ein „Nationales Einsatzkommando“, der Schönborns Unterschrift trug. Als Vorbild wurde unter anderem die Waffen-SS genannt. Ziele seien der Kampf für ein „völkisches Deutschland“ sowie „gegen Ausländerverbrecherbanden“ und „Linke“. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft geht aus dem Schreiben auch die Absicht des NEK hervor, mit Gewalt vorzugehen. Der Aufruf strebt die Aufstellung von kadermäßig gegliederten, hochmobilen Verbänden an, die aus „körperlich sehr gut belastbaren Kameraden mit einem harten Einsatzwillen und der absoluten Einsicht in die Notwendigkeit von Befehl und Gehorsam bei Aktionen“ bestehen sollten.

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