: Erfolg vor Gericht für Sozialhilfebezieher
Die Sozialberater der „Solidarischen Hilfe“ berichten von einem Erfolg für acht Sozialhilfeempfänger: Sie bekommen das im Dezember 1997 um durchschnittlich 25 Mark gekürzte Weihnachtsgeld nun doch ausgezahlt. Das Sozialamt habe sich zu der rückwirkenden Auszahlung entschlossen, nachdem absehbar war, daß ein entsprechender Prozeß vor dem Oberverwaltungsgericht verloren gehen würde. Die knapp 10.000 Sozialhilfeempfänger, die nicht geklagt hätten, würden allerdings „leer ausgehen“. taz
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