piwik no script img

ErdoĞan gegen DöpfnerZurückgewiesen

KÖLN | Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan konnte auch in letzter Instanz keine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner erwirken. Das Oberlandesgericht habe die Beschwerde Erdoğans gegen einen Beschluss des Landgerichts Köln zurückgewiesen, teilte der 15. Zivilsenat gestern mit (AZ: 15 W 32/16). Döpfner hatte sich nach dessen „Schmähgedicht“ mit Jan Böhmermann solidarisiert. (epd)

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen