in kürze URTEIL : Erbe verjährt künftig
Ein Erbe muss seinen so genannten Pflichtteilanspruch bei Streit innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Erbfalls einfordern. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Der Lauf der Frist beginne, sobald er von dem Erbfall wisse. Nach Ablauf dieser Frist könne er sich gegen seine Enterbung nicht mehr zur Wehr setzen. (dpa)