Entscheidungen des Arbeitsgerichts: Streik-Verbot am Frankfurter Flughafen

Das Arbeitsgericht verbietet den Streik der Vorfeldmitarbeiter und den Solidaritätsstreik der Fluglotsen am Frankfurter Flughafen. Die Gewerkschaft will gegen das Urteil vorgehen.

Es wird abgehoben am Frankfurter Flughafen. Bild: reuters

FRANKFURT AM MAIN taz | Im Mittelpunkt des Streiks am Frankfurter Flughafen steht seit Dienstag ein Mann: Matthias Kreuzberg-Kowazyk. Er ist Richter am Arbeitsgericht Frankfurt und hat zwei richtungweisende Entscheidungen gegen den Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) getroffen.

Am späten Dienstagabend hatte er den Solidarstreik der Fluglotsen für ihre Kollegen auf dem Vorfeld untersagt. Der Streik sei „unverhältnismäßig", da die Arbeitsniederlegung der Lotsen dem Hauptstreik des Vorfeldpersonals gleichkomme und nicht nur unterstützend wirke, urteilte das Gericht.

Trotz des Verbots gab es am Mittwoch laut Fraport 235 Flugausfälle. Die Deutsche Flugsicherung annullierte wegen des möglichen Streiks der Lotsen etliche Interkontinentalflüge. Außerdem streikten am Mittwochmorgen weiterhin die Vorfeldmitarbeiter.

Damit war aber kurze Zeit später Schluss. Am Mittwochmittag erließ Kreuzberg-Kowazyk eine einstweilige Verfügung, die den mit Unterbrechungen seit zwei Wochen andauernden Hauptstreik des Vorfeldpersonals untersagte. Denn die Forderungen der GdF nach Arbeitsschutzregelungen und einem Nachtschichtverbot für ältere Mitarbeiter verstießen gegen das Gebot der Friedenspflicht aus dem teilweise noch gültigen Tarifvertrag. Der Richter ließ es der GdF offen, ohne diese Forderungen einen neuen Streik zu beginnen.

Während Vertreter des Flughafenbetreibers das Urteil begrüßten, konnten die Gewerkschafter ihren Ärger kaum verbergen. Markus Siebers, GdF-Tarifvorstand, sagte kurz nach dem Urteil: „Wenn das Bestand hat, können wir unsere Streikbücher einpacken." Auch GdF-Sprecher Matthias Maas sieht „das Streikrecht in Deutschland gefährdet."

Die GdF sagte den Streik daraufhin kurzfristig ab und wollte sich über das weitere Vorgehen beraten. Doch am späten Mittwochnachmittag teilte dass Landesarbeitsgericht mit, dass es auch keine Berufung gegen das Urteil von Dienstag geben werde. Der Streik bleibt damit verboten. Er sollte ursprünglich bis Donnerstag fünf Uhr dauern.

Debatte um Tarifeinheit neu entfacht

Durch den Streik am Frankfurter Flughafen wurde auch die grundsätzliche Debatte über die Macht kleiner Spartengewerkschaften neu entfacht. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) forderten am Mittwoch neue Regeln für solch kleine Gewerkschaften.

Es sei notwendig, „dass in einem Betrieb verhandelt wird und dass zum Schluss auch eine Lösung herauskommt, die der Mehrheit nutzt". Wie genau diese Regelungen aussehen sollten und ob es ein Gesetz zur Tarifeinheit - also dem Prinzip „ein Betrieb, ein Tarifvertrag" - gebe, ließ die Ministerin offen. Allerdings war aus Regierungskreisen zu erfahren, dass dieses Thema schon am Sonntag auf die Tagesordnung des schwarz-gelben Koalitionsausschusses kommen könne.

Für Siebers ist diese Entwicklung wenig erfreulich. Besonders kritisierte er die Rolle der großen Gewerkschaften, die sich „vor den Karren der Arbeitgeber spannen" ließen. In Frankfurt hatten sich die bei Verdi organisierten Betriebsratsvorsitzenden der Fraport AG eindeutig gegen die GdF positioniert.

Der DGB wollte sich auf Anfrage der taz nicht zu den neusten Vorstößen von Ursula von der Leyen äußern. Siebers befürchtet, dass nicht nur ein Gesetz zur Tarifeinheit, sondern auch "eine Beschneidung des Streikrechts" auf den Weg gebracht werden könne.

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